Akten
Aus dem Grundschutz der AFB 87 sind Akten ausgeschlossen (§ 2 Abs. 6a AFB 87). Akten haben einen geringen Materialwert, ihre Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nach Zerstörung oder Abhandenkommen können aber überaus aufwändig sein. Dem trägt eine besondere Position 44 der Pauschaldeklaration Rechnung, in der diese Kosten für Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten, Magnetbänder, Magnetplatten und andere Datenträger besonders versichert werden.
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