Alles oder Nichts Prinzip
Das Alles oder Nichts Prinzip besagt, dass der VN entweder volle Leistung bei allenfalls leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten oder leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls erhält oder keine Leistung, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachzusagen ist. Das Prinzip wird bis auf wenige Ausnahmen mit der VVG-Reform abgeschafft, stattdessen kann die Leistung in einem der Schwere der Schuld angemessenen Verhältnis gekürzt werden.
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