Altbauten
Durch die Zusatzbedingungen Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden können Schäden an bestehenden Altbauten mitversichert werden, an denen Aus- und Umbauten stattfinden. Ausgeschlossen bleiben:
Risse durch Eingriffe in die tragende Konstruktion des Altbaus, durch Rammarbeiten, durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse und durch Setzungen, außer wenn ein teilweiser oder vollständiger Gebäudeabbruch notwendig wird,
Schönheitsreparaturen und Reinigungskosten,
Diebstahl,
Schäden, die von einer Gebäudeversicherung übernommen werden,
Die Altbautenversicherung schließt eine Deckungslücke, da die Bauleistungsversicherung nur den Neubau absichert und die Wohngebäudeversicherung die typischen baubedingten Schäden nicht einschließt. Bauleistungsversicherung; 2.3 Mitversicherung von Altbauten.
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