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Anzeigefristen

Anzeigefristen

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Anzeigefristen bedeutet.

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Anzeigefristen - Definition

Anzeigefristen

Der Versicherungsnehmer ist in verschiedenen Bereichen mittels Anzeigefristen zur Anzeige von Umständen und Ereignissen verpflichtet, die in bestimmten Fristen erfolgen muss. Die Rechtzeitigkeit ist wichtig, da Verspätungen meist rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grüner Pfeil nach rechts 1. Unverzüglich – das heißt ohne schuldhafte Verzögerung – sind anzuzeigen:
Grüner Pfeil nach rechts 1.1. Versicherungsfall (§ 33 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 1.2. Willkürliche Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss (§ 23 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 1.3. Unbeabsichtigte Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss (§ 27 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 1.4. Veräußerung versicherter Sachen in der Schadensversicherung (§ 71 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 1.5. Erkrankung und Unfall eines versicherten Tieres in der Tierversicherung (§ 121 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 2. Binnen 48 Stunden anzuzeigen ist:
Grüner Pfeil nach rechts 2.1. Unfalltod in der Unfalltod-Zusatzversicherung.
Grüner Pfeil nach rechts 3. Binnen drei Tagen anzuzeigen ist:
Grüner Pfeil nach rechts 3.1. Todesfall in der Lebensversicherung (§ 171 Abs. 1 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 4. Binnen vier Tagen anzuzeigen ist:
Grüner Pfeil nach rechts 4.1. Versicherungsfall in der Hagelversicherung (§ 110 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 5. Binnen einer Woche anzuzeigen sind:
Grüner Pfeil nach rechts 5.1. Tatsachen, die zu einer Haftpflicht führen können sowie Anspruchserhebungen in der Haftpflichtversicherung (§ 153 Abs. 1 VVG a.F.).
Grüner Pfeil nach rechts 6. Binnen eines Monats anzuzeigen ist:
Grüner Pfeil nach rechts 6.1. Eintritt des Bezugsberechtigten in den Lebensversicherungsvertrag bei Insolvenz, Arrest oder Zwangsvollstreckung beim Versicherungsnehmer (§ 177 Abs. 3 VVG a.F.).

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