Ausschließlickeitsvertreter
Auch Einfirmenvertreter genannt.
Es handelt sich um einen Versicherungsvertreter, der vertraglich nur für ein Versicherungsunternehmen oder nur einen Versicherungskonzern tätig werden darf. Eine Verletzung der Ausschließlichkeit löst in der Regel das Recht zur Kündigung des Vertretungsvertrages aus wichtigem Grund aus.
Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es in Deutschland etwa 79.000 hauptberufliche Ausschließlickeitsvertreter sowie 320.000 nebenberufliche Vertreter. Damit stellt der Typus des Ausschließlichkeitsvertreters die dominierende Vermittlerform in Deutschland dar. Im Vergleich dazu gibt es nur ca. 8.000 Makler und Mehrfachagenten.
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