Ausschlüsse Tierversicherung
In der Tierversicherung gelten standardmäßig als ausgeschlossen:
Angeborene Fehlentwicklungen.
Fehler und Schäden, die bei Beginn der Versicherung schon vorhanden waren.
Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitliche Eingriffe, Kriegsereignisse jeder Art, Kernenergie, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Transportmittelunfall oder Schäden während eines Transportes, sofern nicht besonders eingeschlossen.
Brand, Explosion oder Blitzschlag nur, soweit nicht Ersatz durch andere Versicherungen möglich ist.
Schäden, für die ein Ersatz nach dem Tierseuchengesetz möglich ist.
Bei Mitversicherung von Zuchtuntauglichkeit und Unbrauchbarkeit gelten insbesondere natürliche oder anerzogene Verhaltensweisen, Alter und Bösartigkeit als ausgeschlossen.
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