BaFin
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, früher: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen - BAV) erteilt die Zulassung und übt die Aufsicht über bestimmte deutsche Versicherungsunternehmen aus. Nach § 81 Abs. 1 VAG hat das BaFin darüber zu wachen, dass die Belange der Versicherten gewahrt und die Verpflichtungen erfüllt werden können. Insbesondere gehört die Finanzaufsicht zu ihren Aufgaben, seit der Deregulierung allerdings nicht mehr die Genehmigung von Versicherungsbedingungen und Tarifen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Bagatellschäden