Bauarbbeiten
Werden auf einem versicherten Grundstück Bauarbbeiten durchgeführt, ist damit oft eine vorübergehende Abweichung von den einschlägigen Sicherheitsvorschriften verbunden, was möglicherweise gleichzeitig eine Gefahrerhöhung bedeutet. Diese Abweichungen werden nicht als vertragsrelevante Verstöße gewertet, wobei als vorübergehend eine Frist von längstens vier Wochen gilt.
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