Bausteinprinzip
Das sogenannte Bausteinprinzip findet man insbesondere in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung und in der Umwelthaftpflichtversicherung. Es beruht auf der Erwägung der Versicherer, dass aus risikotechnischen Erwägungen keine globale Deckung zur Verfügung gestellt wird (alle gesetzlichen Haftpflichtrisiken mit Ausnahme von ....), sondern dass aus diesen Gründen nur bestimmte, am konkreten Risiko des Versicherungsnehmers ausgerichtete Deckungsbereiche – bausteinartig kombinierbar – zur Auswahl angeboten werden.
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