Bearbeitungsschäden
Gehören zu den Tätigkeitsschäden. Im Unterschied zu den Tätigkeitsschäden sind Bearbeitungsschäden Schäden direkt an der bearbeiteten Sache bzw. im direkten Umfeld der Bearbeitung. In verschiedenen Besonderen Versicherungsbedingungen zur Betriebhaftpflichtversicherung werden Bearbeitungsschäden wieder eingeschlossen, aber mit begrenzten Deckungssummen auf Grund des hohen Risikos. Immer ausgeschlossen bleibt der Erfüllungsschaden.
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Bedienungsanpassungsklausel