Begründungspflicht
Der Versicherer bzw. Versicherungsvermittler unterliegt einer Begründungspflicht und hat jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat zu begründen. Dabei sollte sich die Begründung auf den Beratungsanlass, die erfragten Wünsche und Bedürfnisse sowie das Beratungsergebnis beziehen, damit der VN versteht, warum er welche Versicherung abschließen soll. Rat und Gründe sind zu dokumentieren (§§ 6, 61 VVG).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Behälterexplosion