Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigte Personen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sind Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand, Witwen, Witwer und Kinder der vorgenannten Personen sowie in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen (Auszubildende und Praktikanten in der Verwaltung, Schulpraktikanten).
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