Beitragsregulierung
Der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung hat innerhalb eines Monats nach Zusendung einer entsprechenden Aufforderung – durch Hinweis auf der Prämienrechnung oder Zusendung des Stichtagsfragebogens – Änderungen und neu hinzugekommene Risiken im letzten Versicherungsjahr anzugeben, die für den Haftungsumfang und die Prämienermittlung bedeutsam sind. Daraufhin wird die neue Jahresprämie mittels einer Beitragsregulierung ermittelt.
Bei bewusst unrichtigen Angaben kann der Versicherer den dreifachen Unterschiedsbetrag zwischen gezahlter und eigentlich fälliger Prämie als Vertragsstrafe erheben. Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeige ganz oder verspätet sich, ist der Versicherer berechtigt, eine zusätzliche Prämie in Höhe der bereits für das vergangene Jahr bezahlten Prämie zu verlangen. Holt der Versicherungsnehmer die Meldung jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Aufforderung zu dieser zusätzlichen Zahlung nach, erstattet der Versicherer ggf. zu viel geforderte Prämie (Ziffer 13 AHB 2008).
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