Beitragszusage mit Mindestleistung
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber, festgelegte Beträge für eine Altersvorsorge aufzuwenden. Im Leistungsfall muss zum einen das gesamte angesammelte Deckungskapital (Beiträge und daraus erzielte Erträge) zur Verfügung stehen und zum anderen der Arbeitgeber die Garantie übernehmen, dass für die Versorgungsleistungen mindestens die Summe der zugesagten Beiträge zur Verfügung steht. Letzteres stellt die Mindestleistung dar.
Abgezogen werden können von den zugesagten Beiträgen lediglich Beitragsbestandteile, die zur Absicherung von Risiken wie Invalidität oder Todesfall benötigt wurden.
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