Benzinklausel
Die Benzinklausel bedeutet den Ausschluss des Haftpflichtrisikos des Versicherungsnehmers oder seiner mitversicherten Personen aus der Haltung und dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Diese Risiken sind ausschließlich über die Autoversicherung abgedeckt.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Beraterhaftung