Berufsklauseln
Die Versicherbarkeit sowie die Verweisbarkeit von versicherten Personen auf andere Berufe kann in Abhängigkeit von der Berufsgruppe, der diese angehören, durch die so genannten Berufsklauseln unterschiedlich geregelt werden:
Erwerbsunfähigkeitsklauseln für Personen ohne Berufsausbildung bzw. für Künstler zur Erleichterung der Verweisungsmöglichkeit und Verschärfung der Leistungsvoraussetzungen
Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel zur Erweiterung des Versicherungsschutzes insbesondere bei medizinisch bedingter Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung
Ärzteklausel zur Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit bei Fachärzten
Anwaltsklausel zur Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe
Tätigkeitsklausel für Inhaber, Leiter und Mitarbeiter eines Unternehmens, die ihrem Profi sowohl kaufmännisch als auch sportlich tätig sind, zur Einschränkung der Leistung auf die kaufmännische Tätigkeit
Fluguntauglichkeitsklausel für Piloten und Cockpitpersonal bei krankheitsbedingtem Lizenzverlust
Seedienstuntauglichkeitsklausel für Kapitäne und Offiziere zur See
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