Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, bei angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sowie für die Entseuchung oder Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren. Außerdem werden die Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachtes oder als Ausscheider oder Ausscheidungsverdächtigter von Erregern.
Gegenstand der Versicherung
Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
Schäden an Waren durch Entseuchung oder Vernichtung, Kosten der Entseuchung
Lohn- und Gehaltszahlungen für beschäftigte Personen, denen wegen Ansteckungsgefahr eine Ausübung der Tätigkeit untersagt wird
Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gem. Bundes-Seuchengesetz
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