Betriebsunterbrechung
Betriebsunterbrechung im Sinne der Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs- Versicherungbedingungen (FBUB) ist der Stillstand eines Betriebes nach einem Sachschaden. Als Sachschaden gelten Brand, Explosion, Blitzschlag, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers sowie Löschen, Niederreißen oder Ausräumen anlässlich eines solchen Ereignisses. Sinngemäß das Gleiche gilt, wenn die Betriebsunterbrechung in der Leitungswasser-, Sturm- oder Einbruchdiebstahlversicherung eingeschlossen wird.
Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb. Hierfür wird eine Haftzeit von standardmäßig 12 Monaten als maximale Entschädigungszeit vereinbart.
Beispiel
Der Betriebsunterbrechungsschaden beläuft sich auf 13 Mio. EUR – (10 Mio. – 4 Mio.) = 7 Mio. EUR.
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