Billigkeitshaftung
Von einer Billigkeitshaftung spricht man wenn ein Geschädigter von einem an sich nicht verantwortlichen Schädiger aus Billigkeitsgründen einen Schadenersatz fordern, beispielsweise wenn die Vermögensverhältnisse zum Nachteil des Geschädigten so ungleich sind, dass der Schadenersatz billigerweise verlangt werden kann.
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