Bundesaufsicht
Die Bundesaufsicht wird von der BaFin über alle privaten Versicherungsunternehmen ausgeübt, sofern diese wirtschaftlich bedeutender sind. Bei öffentlich-rechtlichen Versicherern ist sie zuständig, wenn sie überregional tätig sind. Daneben gibt es auch Länderaufsichten über bestimmte kleine oder nur regional tätige Versicherer.
Die Bundesaufsicht umfasst die Erlaubniserteilung zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts und die Aufsicht über den laufenden Betrieb. Zum Betrieb zugelassen werden nur Unternehmen in den Rechtsformen AG, VVaG oder öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Unternehmen müssen ein bestimmtes Grundkapital nachweisen und dürfen keine versicherungsfremden Geschäfte betreiben. Sie müssen die Spartentrennung beachten, einen Geschäftsplan vorlegen und geeignete Führungskräfte einstellen.
Die laufende Aufsicht konzentriert sich auf die Rechnungslegung, eine ausreichende Rücklagenbildung und Eigenkapitalausstattung sowie eine angemessene Risikostreuung bei Kapitalanlagen. Außerdem muss das Unternehmen ausreichend rückversichert sein.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Bundes Bodenschutzgesetz