Dokumentationspflicht
Der Versicherer bzw. Versicherungsvermittler unterliegt einer Dokumentationspflicht und hat bei Beratungsanlass, erfragte Wünsche und Bedürfnisse, Beratungsergebnis, abgegebene Ratschläge und deren Gründe zu dokumentieren. Die Dokumentation kann der Komplexität des Versicherungsvertrags angepasst werden, womit in den Massensparten standardisierte Beratungsdokumentationen zulässig sind.
Der Versicherer hat den Rat und die Gründe hierfür, der Versicherungsvermittler hingegen die vollständige Dokumentation an den VN klar und verständlich in Textform vor Vertragsabschluss zu übermitteln (§§ 6, 61 VVG).
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