Eigenbeitrag
Der Altersvorsorge Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigen Eigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der Altersvorsorgevertrag folgende Mindesteigenbeiträge aufweist:
2002/2003: 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, maximal 525 EUR
2004/2005: 2 Prozent, maximal 1.050 EUR
2006/2007: 3 Prozent, maximal 1.575 EUR
seit 2008: 4 Prozent, maximal 2.100 EUR
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