Einzelteiletausch
Durch eine Einzelteiletausch Versicherung besteht Versicherungsschutz für den Austausch von Einzelteilen von Gesamtprodukten kann in Ergänzung der Aus- und Einbaukostenklausel des Produkthaftpflichtmodells vereinbart werden. Bedarf für diese Deckungsergänzung haben z. B. Betriebe, die aus verschiedenen Bauteilen bestehende Steuerungssysteme herstellen.
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