Elternzeit
Eine Lebensversicherung zur Entgeltumwandlung kann innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit wieder zu ursprünglichen Bedingungen in Kraft gesetzt werden, wenn sie zuvor wegen eines Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt worden sind (§ 212 VVG).
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