Ende der Versicherungspflicht
Angestellte und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet, werden als krankenversicherungsfrei bezeichnet. Das Ende der Versicherungspflicht tritt aber nicht bereits mit dem Tage des Überschreitens, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAG überschritten wird. Vorausgesetzt wird, dass auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres geltende JAG überschritten wird.
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