Erdrutschung
Schäden durch Erdrutschungen sind vom Versicherungsschutz nach Ziffer 7.14 (1) AHB 2008 ausgeschlossen. Eine Erdrutschung ist die Lageveränderungen an der Erdoberfläche, die durch menschliches Eingreifen (z.B. Ausheben einer Baugrube) oder Naturgewalten hervorgerufen werden können.
In der Betriebhaftpflichtversicherung vor allem für Baubetriebe können Schäden durch Erdrutschungen wieder eingeschlossen werden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Erdsenkung