Erstprämie
Der ersten (oder einmaligen) Prämie zu einem Versicherungsvertrag kommt eine besondere Bedeutung zu. Versicherungen sind immer im Voraus zu bezahlen. Der Versicherungsschutz entsteht erst, wenn die Erstprämie vom Versicherungsnehmer an den Versicherer bezahlt wurde (Einlösungsklausel).
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, so lange die Prämie nicht gezahlt wird. Als Rücktritt gilt auch, wenn die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeitstermin gerichtlich eingeklagt wird, was in der Praxis in der Regel auch nicht durchgeführt wird (§ 38 VVG a.F.).
Zu den Neuregelungen durch die VVG-Reform, die seit dem 1.1.2008 für Neukunden und ab dem 1.1.2009 auch für Bestandskunden gelten.
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