Export
Gelangen Erzeugnisse des Versicherungsnehmers ins Ausland, sind daraus entstehende Haftungsrisiken durch die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen nicht mitversichert.
Üblich ist, die Betriebhaftpflichtversicherung um die Haftungsrisiken aus indirektem Export standardmäßig zu erweitern. Damit ist gemeint, wenn der Versicherungsnehmer nicht selbst die Erzeugnisse ins Ausland geliefert hat oder liefern lässt, sondern sie zum Beispiel durch Weiterverkauf dorthin gelangen.
Der direkte Export sowie Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Ausland müssen besonders versichert werden. Einschränkungen gelten dabei regelmäßig für Nordamerika auf Grund der dort geltenden, versicherungstechnisch schwer kalkulierbaren Haftungsrisiken.
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