Fälligkeit der Leistung (Lebensversicherung)
Die Leistung der Lebensversicherung ist fällig, wenn die für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Erhebungen abgeschlossen sind. Dem Versicherer wird also eine angemessene Überlegungs- und Bearbeitungszeit zugestanden. Ein Leistungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen, wenn die Erhebungen für die Leistungspflicht einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalls noch nicht abgeschlossen sind. Abschlagszahlungen können bis zur Höhe des Betrages verlangt werden, den die Lebensversicherung auf jeden Fall zu leisten hat.
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