Fahrlässigkeit (Haftpflichtrecht)
Die Fahrlässigkeit im Haftpflichtrecht ist eine Form des Verschuldens. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht lässt. Unterschieden wird nach leichter und grober Fahrlässigkeit. Bei der groben Fahrlässigkeit lässt der Schädiger die üblichen Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maß außer Acht.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Fahrlässigkeit (Versicherungsvertrag)