Fahrzeugversicherung
Die Fahrzeugversicherung ist eine Sachversicherung, die das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs deckt.
Man unterteilt die Fahrzeugversicherung in die Fahrzeugteilversicherung (sog. Teilkaskoversicherung) und die Fahrzeugvollversicherung (Fahrzeugvollversicherung).
Die Fahrzeugversicherung schützt gegen
Beschädigung, d. h. jede Einwirkung auf das Fahrzeug, die eine Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit zur Folge hat,
Zerstörung, d. h. eine so starke Beschädigung des Fahrzeugs, dass eine Wiederherstellung tatsächlich ausgeschlossen ist,
Verlust, d. h. jede Art des Abhandenkommens des Fahrzeugs, und zwar durch Handlungen Dritter (z. B. Diebstahl) oder durch Naturgewalten (z. B. Hochwasser).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auf die serienmäßigen Fahrzeugteile. Bloße Zubehörteile sind grundsätzlich nur dann mitversichert, wenn sie in der den AKB beigefügten sog. Teile-Liste enthalten sind.
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