Feuerhaftungsversicherung
Eine Feuerhaftungsversicherung deckt die Haftung des Versicherungsnehmers für die Schädigung von Personen oder Sachen durch übergreifendes Feuer oder Explosion. Diese Haftung kann als Deliktshaftung aus unerlaubter Handlung (z.B. schuldhaftes Verursachen eines Brandes), aus der Gefährdungshaftung für eigene Grundstücke und Gebäude oder aus vertraglicher Haftung (z.B. Schädigung eines Kunden durch übergreifendes Feuer nach Schweißarbeiten am Dach des Kunden) entstehen.
Die Feuerhaftungsversicherung stellt eine Ergänzung der Betriebhaftpflichtversicherung dar, die vor allem dann sinnvoll ist, wenn die Sachschaden-Deckungssumme dort zu niedrig ist, zum Beispiel bei Schäden deutlich oberhalb des Regressverzichtsabkommens.
Beispiel
Die Betriebshaftpflichtversicherung des metallverarbeitenden Betriebs sieht eine Sachschadendeckungssumme in Höhe von 500.000 EUR vor. Da das Feuer möglicherweise grob fahrlässig verursacht wurde, ist noch fraglich, ob das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer greift. Im Zweifel muss sich der metallverarbeitenden Betrieb auf eine Regressforderung des Gewerbegebäudeversicherung des Großhandels in Höhe von 4 Millionen EUR einstellen, die nur in Höhe von 500.000 EUR durch die eigene Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
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