Feuerversicherung
Gegenstand der Feuerversicherung
Schäden an versicherten Sachen durch
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines dieser Ereignisse.
Die Leistung des Versicherers umfasst die Entschädigung für
versicherte Sachen, die durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen;
erfolglose Kosten, die der VN zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte;
Ermittlungs- und Feststellungskosten des Schadens insoweit, als ihre Aufwendungen den Umständen nach geboten waren.
Es gilt das Prinzip der Vollwertversicherung, d. h. die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen, um den versicherten Sachschaden voll entschädigt zu bekommen.
Als Versicherungswert kann der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert versichert werden.
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