Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Hybridprodukt aus einer fondsgebundenen Kapitalanlage und einer Kapitallebensversicherung. Garantiert wird ein bestimmter Todesfallschutz.
Der Sparanteil wird in Investmentzertifikaten angelegt. Die Anlage kann gem. § 54b VAG in folgenden Anteilen erfolgen:
Investmentfonds (Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds)
Managed Fonds, die ihre Anteile wiederum in andere Fonds investieren
Sonderformen wie Dachfonds, Fonds mit besonderer Intention (Regionalfonds, Ethikfonds, Ökologiefonds), interne Fonds
Üblich ist, dem Kunden entsprechend seinem Anlegerprofil alternativ besonders risikoorientierte Anlagen (bevorzugt Aktieninvestments, oft als Chance bezeichnet), mäßig risikoorientierte Anlagen (gemischte Anlage in Aktien- und Rentenfonds, oft als Ertrag bezeichnet) oder Anlagen mit niedrigem Risiko anzubieten (im Wesentlichen Rentenfonds, oft als Sicherheit bezeichnet). Ein Fondswechsel während der Laufzeit ist meistens möglich.
Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der zu Grunde liegenden Fonds ab.
Die Beiträge sind nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Nach dem mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführten Drei-Schichten-Modell gehört die fondsgebundene Lebensversicherung zur Schicht 3.
Grundsätzlich ist es auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen möglich, diverse Zusatzversicherungen einzuschließen. Hierzu zählen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Dread Disease Zusatzversicherung, Hinterbliebenenzusatzversicherung, Unfallzusatzversicherung oder Pflegeversicherung. Auch eine Ausgestaltung als verbundene Lebensversicherung auf zwei versicherte Leben ist möglich.
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