Fragepflicht
Der Versicherer bzw. Versicherungsvermittler unterliegt einer sogenannten Fragepflicht und hat abhängig vom Anlass den VN nach
Wünschen (z. B. umfassender Versicherungsschutz, günstige Prämie, Prüfung von Altpolicen, Absicherung bestimmter Bedarfssituationen) und
Bedürfnissen (z. B. Einkommens- und Vermögensverhältnisse, künftige Bedarfssituationen/Versorgungsziele, Versicherungswerte und Risikoverhältnisse, finanzielle Leistungsfähigkeit und -bereitschaft)
zu fragen und dies zu dokumentieren (§§ 6, 61 VVG).
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