Gerichtskosten
Zusammen mit den Rechtsanwaltskosten stellt der Ersatz der Gerichtskosten und Gerichtsvollzieher die Hauptleistung der Rechtsschutzversicherung dar.
Dazu gehören auch (§ 5 Abs. 1c-f ARB 2000):
Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie Vollstreckungskosten.
Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation bei
- Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen, wenn Ersatzansprüche wegen Auslandsunfällen mit Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern durchzusetzen sind.
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