Glasversicherung
Gegenstand der Glasversicherung
Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss.
Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl
die Wiederherstellung des früheren Zustandes, soweit zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten möglich (Naturalersatz),
die Entschädigung der ortsüblichen Wiederherstellungskosten abzüglich des Wertes der Bruchstücke (Geldersatz), sowie die
Entschädigung der Kosten einer eventuell erforderlichen Notverglasung,
Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung und Minderung des Schadens.
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