Gleitender Neuwert
Als Gleitender Neuwert bezeichnet man den Versicherungswert, der vor allem in der Wohngebäudeversicherung verwendet wird (z.B. § 10 VGB 2000). Der Bau- oder Kaufpreis eines Hauses wird auf einen Basiswert (bei Wohngebäuden Wert 1914) heruntergerechnet und jährlich der Kostenentwicklung am Bau und in der Lebenshaltung angepasst. Dadurch kann ein einmal richtig berechneter Basiswert nicht zu einer Unterversicherung führen.
Eine Variante ist die Vereinbarung der Wertzuschlagsklausel für gewerbliche Gebäude und Gebäudeinhalte (Inventar) in der Gewerbegebäudeversicherung. Als Basiswert wird dort zum Beispiel das Jahr 1970 verwendet.
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