Haftstrecke
Die Haftstrecke stellt den Anteil am Schaden dar, den der Rückversicherer in einem Schadenrückversicherungsvertrag nach der Priorität des Erstversicherers übernimmt.
Beispiel
Nach einem Brand eines versicherten Gebäudes entstehen 386.000 EUR Wiederaufbaukosten. Der Rückversicherer hat hiervon 286.000 EUR zu tragen.
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