Hinzuverdienst
Werden Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, z.B. für Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte, langjährig Versicherte etc., darf nur in begrenztem Maß hinzuverdient werden. Der Hinzuverdienst darf jedoch höher sein, wenn statt der Voll- nur eine Teilrente in Anspruch genommen wird.
Der Hinzuverdienst ist derzeit (2009) auf 400 EUR bei einer Vollrente begrenzt (West und Ost), kann aber bei Teilrenten in Abhängigkeit unter anderem vom zuletzt versicherten Verdienst vor Beginn der ersten Altersrente gesteigert werden. Für einen Durchschnittsverdiener betragen sie:
2/3-Teilrente: 491,40 EUR (West) bzw. 431,83 EUR (Ost)
1/2-Teilrente: 718,20 EUR (West) bzw. 631,13 EUR (Ost)
1/3-Teilrente: 945,00 EUR (West) bzw. 830,43 EUR (Ost)
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