Höchstaufnahmealter
In den einzelnen Tarifen der Versicherer gibt es unterschiedliche Höchstaufnahmealter. Es beträgt regelmäßig – z. B. in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – 70 Jahre, in der Krankengeldversicherung 60 Jahre und in den Tarifen für Beihilfeberechtigte in der Ausbildung 33 Jahre.
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