Integralfranchise
Integralfranchise ist eine Form der Selbstbeteiligung, die seltener angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst zu tragen. Übersteigt der Schaden den vereinbarten Betrag, entfällt die Selbstbeteiligung rückwirkend und der Versicherer trägt den Schaden vollständig.
Beispiel
Nächstes Thema in unserem Lexikon Interessewegfall