Invalidität
Eine Invalidität ist nach den AUB eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die von einem Unfall verursacht ist. Diese muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eingetreten sein.
Die Invalidität wird spätestens mit einer Frist von weiteren drei Monaten von einem Arzt festgestellt, sofern sie nicht bereits nach der Gliedertaxe für den Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen feststeht.
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