Karenzzeit
Bei Vereinbarung einer Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit kann zwischen sechs Monaten und ein, teilweise sogar zwei Jahren betragen. Sie kann dann Sinn machen, wenn nach Eintritt der noch für eine gewisse Zeit anderweitige Einkünfte vorhanden sind, z. B. durch Lohnfortzahlung unter Fortzahlung der Geschäftsführerbezüge. Während der Karenzzeit endet bereits die Verpflichtung zur Beitragszahlung zu der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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