Konzern Innenansprüche
Mit der sogenannten Konzernklausel Konzern Innenansprüche gemäß Ziff. 6.2.7 des Produkthaftpflichtmodells wollen die Versicherer verhindern, dass sie Vermögensschäden übernehmen müssen, die z. B. in Unternehmen mit rechtlich verselbstständigten Abteilungen bei einheitlicher Betrachtung als aufsteigende Wertschöpfung innerhalb einer Produktionskette und somit als Eigenschäden des Konzerns einzustufen wären. Da dieser generelle Ausschluss den wirtschaftlichen Gegebenheiten im Konzern (ausgegliederte Bereiche mit Ergebnisverantwortung) nicht gerecht wird, besteht Bedarf für abweichende Vereinbarungen, wobei der Konzern-Innenumsatz bei der Prämie berücksichtigt werden kann.
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