Kreditversicherung
Die Kreditversicherung dient dem Schutz vor dem Verlust von Forderungen gegenüber zahlungsunfähigen Kunden. Sie bietet Warenlieferanten und Dienstleistern eine Absicherung, mit der sich zumindest ein Anteil von Vermögensverlusten durch Insolvenzen Dritter auffangen lässt.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern sie durch einen während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherungsfall entstehen.
Dabei ist die Vergütung von Vermögensverlusten wegen Forderungsausfällen nur ein Teil der Leistungspalette des Kreditversicherers. Ein wesentlicher zusätzlicher Aspekt betrifft die Kreditprüfung und die Bonitätsüberwachung. Dadurch können in einem frühen Stadium wirtschaftlich oder finanziell in Schwierigkeiten geratene Kunden erkannt werden, sodass Forderungsausfälle nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen oder gemindert werden.
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