Kurztarif
In den AKB 2008 ist eine Abrechnung nach Kurztarif wegen des Wegfalls des Prinzips der Unteilbarkeit der Prämie im neuen Versicherungsvertragsrecht (§ 39 VVG) nicht mehr vorgesehen.
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Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Kurztarif bedeutet.
In den AKB 2008 ist eine Abrechnung nach Kurztarif wegen des Wegfalls des Prinzips der Unteilbarkeit der Prämie im neuen Versicherungsvertragsrecht (§ 39 VVG) nicht mehr vorgesehen.
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