Lösegeldversicherung
Die Lösegeldversicherung nennt sich offiziell Versicherung gegen Entführung, Erpressung und Freiheitsberaubung.
Diese Versicherung wird seit 1998 auch von einigen wenigen Versicherern in Deutschland angeboten. Ihre Bedeutung wächst mit dem zunehmenden Risiko von Entführungen mit Lösegeldforderungen insbesondere in asiatischen sowie süd- und mittelamerikanischen Ländern, wo zahlreiche international operierende Unternehmen mit ihren Mitarbeitern kooperieren.
Der Versicherungsschutz im Rahmen einer Lösegeldversicherung bezieht sich regelmäßig auf die im Folgenden definierten Ereignisse und die hieraus resultierenden Schäden:
Entführung
Von einer Entführung spricht man, wenn sich jemand widerrechtlich einer oder mehrerer versicherter Personen bemächtigt oder dies versucht zu dem Zweck, ein Lösegeld aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers für seine Freilassung zu verlangen.
Erpressung
Erpressung ist eine widerrechtliche Drohung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu dem Zweck, ein Lösegeld aus seinem Vermögen für die Nichtausführung einer angedrohten Tötung oder Verletzung einer entführten Person, der Beschädigung von Sachen, der Verbreitung von Geschäftsgeheimnissen oder der Einschleusung von Computerviren zu verlangen.
Freiheitsberaubung
Freiheitsberaubung ist das widerrechtliche Einsperren einer versicherten Person oder die Entziehung ihrer persönlichen Freiheit auf andere Weise, jeweils für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden.
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