Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt einen Unterbrechungsschaden, wenn eine versicherte Maschine durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird.
Gegenstand der Versicherung ist der Unterbrechungsschaden, der entsteht, wenn die technische Einsatzmöglichkeit einer
im Maschinenverzeichnis aufgeführten
betriebsfertigen Maschine oder maschinellen Einrichtung
durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird
und der Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den VN nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer liegt.
Dem Maschinenverzeichnis kommt eine besondere Bedeutung zu. Da oft nur Engpassmaschinen versichert werden, sind diese genau gegenüber den nicht versicherten Betriebseinrichtungen abzugrenzen. Der Versicherungsschutz besteht auch dann weiter fort, wenn die Betriebstätigkeit z. B. für die Dauer der Reinigung, Lagerung, Revision, Instandsetzung und bei damit einhergehenden Transporten, bei Demontage, Remontage oder Probebetrieb unterbrochen ist. Anwendungsschwerpunkt sind Fertigungsbetriebe.
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