Medienverlust
Schäden durch den Austritt von Flüssigkeiten und Gasen aus vom Versicherungsnehmer hergestellten, gelieferten oder gewarteten Behältnissen können durch besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz einer Betriebhaftpflichtversicherung für den Medienverlust eingeschlossen werden (Ziffer 2 AHB 2008).
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